Rechtsanspruch für Kinder ab 1 Jahr
Kinder haben seit August 2013 ab ihrem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung außerhalb der Familie.
Was bedeutet das?
Wer sein Kind unter einem Jahr durch eine Tagesmutter betreuen lassen möchte, muss die Berufstätigkeit beider Elternteile nachweisen, eine Ausbildung machen oder die Schule besuchen um Zuschüsse durch den Kreis Bergstraße zu erhalten.
Mit dem ersten Geburtstag des Kindes ändert sich das!!! Ab diesem Zeitpunkt müssen die Eltern keinen Nachweis mehr erbringen.
Jedes Kind hat das Recht in Kindertagespflege gefördert zu werden.
Familien die ihre Kinder überwiegend selbst betreuen haben so die Möglichkeit sich Freiräume zu schaffen und den Erziehenden zu entlasten.
Berufstätige Eltern haben nun ab dem ersten Geburtstag des Kindes einen gesicherten Anspruch auf Betreuung, was die Planung beim Wiedereinstieg in den Beruf erheblich vereinfacht.